Rehabilitationswissenschaften mit dem Förderschwerpunkt Lernen

FSL 1

Aufgrund der Abschaltung des Moodlearchivs zum 31.08.2024 wurde der FSL1-MAP Abgabekurs in das neue Moodlesystem umgezogen. Sie finden den Kurs unter folgendem Link: https://moodle.uni-wuppertal.de/course/view.php?id=20326. Alle Abgaben, die bis einschließlich 01.08.2024 eingereicht wurden, sowie alle existierenden Bewertungen wurden in den neuen Kurs übernommen. Sie müssen also nichts weiter tun und können Ihre noch ausstehenden Abgaben im neuen Moodlekurs hochladen. Bei Unklarheiten oder Fragen wenden Sie sich bitte an Gunnar Bruns (gbruns[at]uni-wuppertal.de).

Die Modulabschlussprüfung FSL1 ("Didaktik und Methodik im Förderschwerpunkt Lernen", Teilstudiengang Förderschwerpunkt Lernen, Master of Education - Lehramt Sonderpädagogische Förderung) ist eine Sammelmappe, die aus insgesamt vier Teilen besteht. Die einzelnen Teile der Sammelmappe laden Sie zu einem selbstgewählten Zeitpunkt im Moodlekurs „MAP FSL1“ hoch. Für die Modulabschlussprüfung (MAP) müssen Sie sich nicht beim ZPA anmelden. Stattdessen erfolgt Ihre Anmeldung im Rahmen der Vorlesung.

Insgesamt enthält diese MAP vier einzelne Ausarbeitungen: zu jedem der drei Seminare (FSL1a, FSL1b, FSL1c) jeweils eine Aufgabe sowie eine übergreifende Transferaufgabe. Die Aufgabenstellungen finden Sie im jeweiligen Abschnitt zum Modul-Baustein im Moodlekurs. Beachten Sie dabei bitte folgende Punkte:

  • Geben Sie die jeweilige Ausarbeitung im Abschnitt der*desjenigen Dozierenden ab, bei der*dem Sie den Baustein belegt haben – der*diejenige wird die Bewertung vornehmen. In jedem seminarspezifischen Aufgabenteil im Moodle-Kurs finden Sie eine Auflistung der Dozierenden der vergangenen Semester. Bitte laden Sie jede der vier Ausarbeitungen einzeln als ein separates Dokument im PDF-Format über die Abgabe-Aktivität Ihrer*s Dozierenden im entsprechenden Abschnitt des Moodlekurses „MAP FSL1“ hoch.
  • Jede der vier Abgaben sollte ein eigenes Deckblatt enthalten; auf dem Deckblatt der Transferaufgabe geben Sie bitte die Namen aller drei Dozierenden an, bei denen Sie die drei Seminare (FSL1a, b und c) belegt haben.
  • Sie können die Aufgaben jederzeit einreichen, also auch über mehrere Semester verteilen. Die Transferaufgabe können Sie jedoch erst dann einreichen, wenn Sie die anderen drei seminarspezifischen Teile hochgeladen haben. Die Bewertung dieser drei seminarspezifischen Teile braucht dabei noch nicht vorzuliegen.
  • Es gibt keine Einreichungsfrist (Absprachen in einzelnen Seminaren können von dieser Regel aber abweichen). Aber es gibt sogenannte Bewertungskorridore (s.u.), aus denen sich ergibt, bis wann Sie mit einer Verbuchung Ihrer Leistung rechnen können.
  • Erst mit der Abgabe der Transferaufgabe gilt die Prüfungsleistung als vollständig eingereicht, und die Leistung wird erst danach an das ZPA übermittelt.
  • Pro Teilaufgabe werden 30 Punkte vergeben, insgesamt 120 sind also Punkte möglich. Für das Bestehen der gesamten MAP sind insgesamt mindestens 60% (72 Punkte) nötig.
  • Die Sammelmappe wird als Gesamtleistung mit 11 LP kreditiert, Teilleistungen können nicht ausgewiesen oder angerechnet werden. Dementsprechend ist eine Überarbeitung einzelner Teile der Sammelmappen rechtlich nicht möglich.

Bewertungskorridore: Die Bewertung erfolgt in zwei Bewertungskorridoren pro Jahr. Alle Arbeiten, die bis zu einem Stichtag (01.02. und 01.08. eines Jahres) vollständig bei Moodle eingegangen sind, werden von den entsprechenden Prüfer*innen innerhalb von ca. 6 Wochen begutachtet. Eine Einreichung eines Sammelmappenteils nach diesem Datum hat zur Folge, dass die Bewertung erst im darauffolgenden Bewertungskorridor erfolgt. Mit der Wahl dieser Zeiten kommen wir Ihnen insofern entgegen, da dieser Zeitpunkt der spätestmögliche ist, damit Sie Ihre Noten noch rechtzeitig zur Zeugniserstellung für den Beginn der jeweils nächsten Referendariats-Phase erhalten.

Wichtige Information: Im Rahmen der Reakkreditierung des Studienganges wird sich diese Prüfungsmodalität ändern, das oben beschriebene Vorgehen gilt also ausdrücklich nur für die aktuelle Prüfungsordnung (PO 2017).

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